Steuerstrafrecht

Steuerhinterziehung | Fahrlässige Steuerverkürzung | Betriebsprüfung

Steuern zahlen bereitet niemandem Freude. Umso häufiger kommt es vor, dass im Laufe einer Betriebsprüfung oder während der Bearbeitung einer Steuerklärung durch das Finanzamt der Verdacht einer Steuerstraftat auftritt. Holtmann & Lugani Rechtsanwälte begleiten Sie bereits durch die Betriebsprüfung, um Sie frühzeitig zu unterstützen, die spätere Strafe oder Geldauflage so gering wie möglich ausfallen zu lassen.

Steuerstraftaten gibt es bei allen Steuerarten – insbesondere bei Verkürzungen der Umsatzsteuer ist die Buß- und Strafstelle des Finanzamts besonders streng. Steuerdelikte werden landläufig noch immer nicht als Straftaten angesehen, die mit der sonstigen Kriminalität zu vergleichen sind – trotz Schweizer Steuer CDs und breiter Medien-Berichterstattung über Steuerstrafverfahren gegen Prominente. Diese gefährliche Verharmlosung lässt häufig die Hemmschwelle bei Steuerdelikten sinken.

Die Strafandrohung ist allerdings hoch und die Delikte werden bundesweit unterschiedlich streng verfolgt. Vertiefte Kenntnisse und Fähigkeiten im Umgang mit den Steuerbehörden sind hier der Schlüssel für eine erfolgreiche Verteidigung und eine kompetente Beratung.

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